WICHTIGE Hinweise zu Ballonweitflug-Aktionen
Sie benötigen die Genehmigung der DFS lt. § 16a der LuftVO , wenn die Anzahl der Luftballone pro Ballonaufstieg die nachfolgende aufgeführte Stückzahl überschreitet.
• ab 20 Ballons bei Standorten im Umkreis von 15 km um Internationalen Flughäfen herum, Regionalflughäfen und Militärflugplätzen,
• ab 500 Ballons ohne Einschränkung des Standortes. Sie sind dazu in diesem Falle verpflichtet Ihre Ballonflug-Aktion bei der DFS anzumelden.
Sie sollten bis spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung die Genehmigung einholen.
Der Antrag kann per Fax oder Online gestellt werden.
ACHTUNG
– Keine Folienballons fliegen lassen! Folienballone leiten Strom!!!!!!!!!!!
– Keine Ballontrauben fliegen lassen! Ballons müssen einzeln und nicht gebündelt steigen gelassen werden!
– Keine brennbaren Gase verwenden!
– Keine Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Knicklichter, etc. an oder in die Ballons binden!
– Meiden Sie Hochspannungsleitungen!
– Keine Polybänder verwenden! Den Tieren und der Umwelt zuliebe verwenden WIR für den Ballonweitflug ausschließlich Baumwollbänder oder Naturmaterialien!
Weiter Informationen finden sie unter www.dfs.de