WICHTIGE Hinweise zu Ballonweitflug-Aktionen

 

Sie benötigen die Genehmigung der DFS lt. § 16a der LuftVO , wenn die Anzahl der Luftballone pro Ballonaufstieg  die nachfolgende aufgeführte Stückzahl überschreitet.
• ab 20 Ballons bei Standorten im Umkreis von 15 km um Internationalen Flughäfen herum, Regionalflughäfen und Militärflugplätzen,
• ab 500 Ballons ohne Einschränkung des Standortes. Sie sind dazu in diesem Falle  verpflichtet Ihre Ballonflug-Aktion bei der DFS anzumelden.
Sie sollten bis spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung die Genehmigung einholen.
Der Antrag kann per Fax oder Online gestellt werden.

 

ACHTUNG:

– Keine Folienballons fliegen lassen! Folienballone leiten Strom!!!!!!!!!!!
– Keine Ballontrauben fliegen lassen!  Ballons müssen einzeln und nicht gebündelt steigen gelassen werden!
– Keine brennbaren Gase verwenden!
– Keine  Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Knicklichter, etc. an oder in die Ballons binden!
– Meiden Sie Hochspannungsleitungen!
– Keine Polybänder verwenden! Den Tieren und der Umwelt zuliebe verwenden WIR für den Ballonweitflug ausschließlich Baumwollbänder oder Naturmaterialien!
Weitere Informationen finden sie unter www.dfs.de
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